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Auskünfte aus der Politik:


MdB Daniela Raab (CSU) per eMail Do 21.10.2010 13:10


Das Thema Digitalfunk wird bereits seit mehreren Jahren (ab ca. 2007) forciert.

Bayern hat allerdings bisher den Aufbau entsprechender Masten im Gegensatz zur Mehrheit der anderen Bundesländer langsamer vorangetrieben, so dass nun ein erheblicher Zeitdruck entstanden ist, die noch fehlenden Masten nachträglich vor Ort zu installieren.


Aufgrund Ihrer Argumente möchte ich darüber hinaus etwas näher auf die Materie eingehen.

In Großbritannien wird derzeit eine wissenschaftlich fundierte Langzeitstudie bei der Polizei durchgeführt, in der eine hohe Anzahl von TETRA-Nutzern über mehrere Jahre einem "Gesundheits-Monitoring" unterzogen werden (http://www.police-health.org.uk/). Solche Langzeitstudien mit einer hohen Anzahl von Probanden können gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, die die bisherigen Studien nicht vorweisen können. Diese Studie ist bis zum Jahr 2018 angelegt.

Auf Basis der bisherigen Forschungsergebnisse ist keine Studie bekannt, die nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien eine gesundheitliche Gefährdung durch den TETRA-Digitalfunk aufzeigt.

Wir wissen aber, dass es unabhängig von dem aktuellen Stand der Wissenschaft in der Bevölkerung Bedenken und auch Verunsicherung hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Funkanlagen gibt.

Diese Sorgen nehmen wir auf Bundes- und Landesebene sehr ernst.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben daher eine Zusammenarbeit über Fragen der gesundheitlichen Verträglichkeit des BOS Digitalfunks vereinbart und zwei Studien in Auftrag gegeben, die den Einfluss der TETRA-Endgeräte bei den Nutzerinnen und Nutzern näher erforschen sollen. Das BfS koordiniert diese beiden Forschungsvorhaben:


1. Probandenstudie zur Untersuchung des Einflusses der für TETRA genutzten Signalcharakteristik auf kognitive Funktionen.           

Dauer: ca. 4 Jahre; Abschluss für Herbst 2013 geplant

Projektnehmer ist die Berliner Charité, Kompetenzzentrum Schlafmedizin; aktuell läuft die Auswahl der Probanden, bei der sich auch die Ge-werkschaft der Polizei (GdP) aktiv beteiligt.           

2. Modellierung von SAR-Werten im gesamten Körper und detailliert im Kopfbereich unter besonderer Berücksichtigung des Auges.

Dauer: ca. 2 ½ Jahre; Abschluss für Mitte 2012 geplant


Zahlreiche Länder wie Belgien, die Niederlande und Großbritannien nutzen bereits seit einiger Zeit TETRA-Netze für ihre Sicherheitsbehörden und begleiten die Nutzung mit Studien oder Forschungsprojekten.


In Großbritannien wurde TETRA im Jahr 2000 für die BOS und weitere Regierungsorganisationen eingeführt. Es ist derzeit mit rund 150.000 Nutzern weltweit das größte TETRA-Netz.

Im Jahr 2001 veröffentlichte die britische Polizeigewerkschaft Berichte von Polizeibeamten, in denen von negativen Auswirkungen der TETRA-Funktechnik auf die Gesundheit berichtet wird. In diesen Berichten wurden hauptsächlich die Positionen des mobilfunkkritischen Wissenschaftlers Dr. Gerard Hyland und des Mobilfunkkritikers Andy Davidson (Mitglied der Bürgerinitiative Tetrawatch) ausgeführt, die als nicht repräsentativ gilt.


Die Frage der "ununterbrochenen Strahlung der TETRA-Sendestation" ist grundsätzlich zu bejahen. Solange keine Funksprüche erfolgen, befindet sich die BOS-Funkstation jedoch in einem Ruhezustand, wie bei UMTS auch ist dann lediglich der Organisationskanal tatsächlich in Betrieb. Im Falle der BOS-Funkstationen bedeutet das, dass lediglich ein Achtel der Kapazität der Basisstation hierfür genutzt wird. Die Endgeräte der BOS benötigen den Organisationskanal, um sich ins BOS-Netz einbuchen zu können und bei Bewegung Zellwechsel durchführen zu können. Durch dieses Verfahren verfügt die Systemtechnik über die Information, welches BOS-Endgerät in welcher BOS-Funkzelle eingebucht ist. Sobald ein Funkspruch durch ein Endgerät abgesetzt wird, wird dieser (anders als bei Gleichwellensystemen im Analogfunk) nur über BOS-Funkmasten ausgestrahlt, in denen tatsächlich Teilnehmer dieses spezifischen Funkspruches eingebucht sind.


Hierzu ist jedoch noch folgendes anzumerken:

Die Grenzwerte für elektromagnetische Funkwellen im Funkspektrum von 10 bis 300.000 MHz sind in Deutschland in der 26. BImSchV festgelegt und schließen alle ortsfesten Hochfrequenzsendeanlagen über 10 Watt Ausgangsleistung und damit auch die TETRA-Digitalfunk-Basisstationen mit ein. Sie beruhen auf der Empfehlung der International Commission on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation  und des europäischen Rates. Die Grenzwerte beziehen sich auf die von der jeweiligen Sendeanlage ausgehenden elektromagnetischen Funkwellen und deren Frequenz. Im Bereich des BOS-Digitalfunks in Deutschland (380 -395 MHz) gilt ein Grenzwert von 27,5 V/m.             


Jeder Mobilfunkstandort (und damit auch ein BOS-Standort mit TETRA-Technik) darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImschV im Rahmen eines Standortbescheinigungsverfahrens bestätigt hat. Dabei werden die einwirkenden Felder aller vorhandenen Sender an einem Standort berücksichtigt.


Zur Fragestellung, mit welcher durch den BOS-Funk verursachten elektromagnetischen Feldstärke in einer Entfernung von z. B. 300 m zu rechnen ist, haben wir die Fa. IABG bereits vor einiger Zeit gebeten, auf Basis der im BOS-Funk verwendeten Sytem- und Antennentechnik eine allgemeingültige Berechnung der elektromagnetischen Befeldung durch BOS-Funkanlagen durchzuführen.

Dabei hat die Bayerische Regierung bewusst den Vollausbau einer BOS-Basisstation mit 4 Sendeanlagen (wie sie nur in Flächen mit hohem Funkverkehrsaufkommen, z. B. in Großstädten oder Ballungsräumen, Verwendung finden) zugrunde gelegt.

Zusätzlich geht die Berechnung davon aus, dass alle Sendeanlagen gleichzeitig in Betrieb sind (wie dies nur bei extrem hohem Funkverkehrsaufkommen, z. B. bei Großlagen, zu erwarten ist). Selbst bei diesem angenommenen "Worst-Case-Szenario" beträgt die durch den BOS-Funk verursachte elektromagnetische Befeldung in einer Entfernung von 300 m 0,15 V/m (im Vergleich dazu der in der BRD gültige Grenzwert von 27,5 V/m). Dieser Wert gilt bei ungehinderter Ausbreitung der Funkwellen (Freifeld) und wird durch Bebauung weiter abgeschwächt.


Aktuell hat die LHS München im Bereich Höllriegelskreuth (Netzabschnitt Stadt/Landkreis München) ein Gutachten zur Überprüfung möglicher Auswirkungen des BOS-Digitalfunks in Auftrag gegeben.

Die im Rahmen der Erstellung durchgeführten Messungen ergaben, dass der in Deutschland geltende Grenzwert (s. o.) durch den digitalen Behördenfunk nur zu weniger als 3% ausgeschöpft wurde.




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